Insbesondere im Arbeitsrecht sind neben profunden Rechtskenntnissen praktisches Know-how, Branchenkenntnisse und Verhandlungsgeschick von großer Bedeutung. Mit zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht stehen wir unseren Mandanten auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes bundesweit beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Dr. Wolfgang Lucht
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel.: 040/63305 – 8935
Fax: 040/63305-9-8935
E-Mail: wolfgang.lucht@adsr-recht.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Individual- und Kollektivarbeitsrecht
Publikationen:
- Nachfolgende Betriebsvereinbarungen über Direktzusagen einer betrieblichen Altersversorgung, Berlin 2009
Vita:
- Studium an der Philipps-Universität Marburg von 1991 – 1997
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Philipps-Universität Marburg von 1997 – 2002
- Referendariat im OLG-Bezirk Schleswig von 2002 – 2005
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2005
- Promotion an der Philipps-Universität Marburg 2008
- Rechtsanwalt in überregionaler mittelständischer Wirtschaftskanzlei von 2005 – 2012
- Rechtsanwalt bei der ADSR Rechtsanwaltsgesellschaft seit 2013
Mitgliedschaften:
- Hamburgischer Anwaltverein e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V.
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband e. V.

Dr. Martin Gwose, LL.M.
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel.: 0231/557199-5289
Fax: 040/63305-9-5289
E-Mail: martin.gwose@adsr-recht.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Publikationen
- Alkoholsucht am Arbeitsplatz
- Rückforderungen von Fort- und Weiterbildungskosten, P&R 2012, 186-189
Vita:
- Studium an der Ruhr-Universität Bochum von 1999 – 2005
- Referendariat im OLG Bezirk Hamm von 2005 – 2007
- Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum von 2007 – 2008
- Rechtsanwalt in Düsseldorfer Sozietät von 2009 – 2010
- Rechtsanwalt beim AGAD (Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen) in Bochum von 2010 – 2019 ; seit 2012 auch als Geschäftsführer
- Rechtsanwalt bei der ADSR seit 2019
Wie wir für Sie arbeiten
Wir arbeiten für Sie und mit Ihnen auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung und gegenseitigen Vertrauens ergebnisorientiert, effizient und präzise.
Wir begleiten Sie in der täglichen Personalarbeit, erarbeiten mit Ihnen Lösungen für arbeitsrechtliche Herausforderungen bei Um- und Restrukturierungen, Betriebsübergängen sowie unternehmerischen Transaktionen und begleiten die Umsetzung dieser Konzepte.
Wir führen für Sie Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften sowie gerichtliche Auseinandersetzungen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Sie wollen oder müssen sich von Arbeitnehmern trennen?
Wir sind mit den typischen Fraggestellungen vertraut, etwa mit der Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Vermeiden Sie überhöhte Abfindungen oder unangenehme Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern, indem Sie sich frühzeitig von unseren Fachanwälten im Arbeitsrecht beraten und vertreten lassen.
Ihr Unternehmen steht vor der Herausforderung einer Umstrukturierung?
Entwickeln Sie mit uns kostenbewusste Lösungen, damit Sie wettbewerbsfähig bleiben. Profitieren Sie von unseren Kompetenzen bei dem Abschluss und der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen sowie der Flexibilisierung von Arbeitszeit und Entgelt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
Sie übernehmen einen bereits bestehenden Betrieb?
Vorhandene Strukturen wie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und – oft veraltete – Arbeitsverträge stellen für jeden Unternehmer eine Herausforderung dar. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Weg zu wettbewerbsfähigen Kostenstrukturen zu finden. Wir geben Ihnen Sicherheit, Ihr Unternehmen persönlich zu prägen und neue Anreize für Ihre Mitarbeiter zu schaffen.