Gewerblicher
Rechtsschutz

Gewerbliche Schutzrechte schützen die Innovation und Kreativität einer Volkswirtschaft. Gleichzeitig herrscht Nachahmungsfreiheit und freier Wettbewerb. Der gewerbliche Rechtsschutz ist Teil des Rechts des geistigen Eigentums („Intellectual Property“ IP). Er umfasst das Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Wettbewerbsrecht. Gewerblichen Rechtsschutz bewirken aber auch das Urheber- und Medienrecht.

Ihre Ansprechpartner:

Claudia Brehm

Claudia Brehm

Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Tel.: 040/63305-8936
Fax: 040/63305-98936
E-Mail: claudia.brehm@adsr-recht.de

 

Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Familienrecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht
  • Presserecht

 

Publikationen:
  • Hochzeit? Trennung? Wir stehen an Ihrer Seite! ( 1,04 MB )
  • Hochzeit als Unternehmer:in ( 807,35 kB )
  • Unterhaltsregeln ( 1,52 MB )
  • Was passiert bei einer Trennung? ( 999,56 kB )
  • Unterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle ( 1,52 MB )
Vita:
  • Studium an der Universität Hamburg von 1988 – 1994
  • Referendariat in Hamburg 1996 – 1998
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 1998
  • Selbständige Rechtsanwältin in eigener Kanzlei von 1998 – 2021
  • Rechtsanwältin bei der ADSR seit 2021

 

Mitgliedschaften:
  • GRUR Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
  • NVFGR Norddeutscher Verband der Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Hamburgischer Anwaltverein e.V.

Welchen Schutz kann ich für mich oder mein Unternehmen erlangen?
Im Markenrecht werden die Namen der Produkte und Dienstleistungen national, unions- oder weltweit geschützt. Auch der Schutz Ihres Firmennamens oder Ihres Logos fällt hierunter. Im Designrecht erfährt Ihr Produkt den Schutz der ästhetischen Gestaltung. Wir betreuen Sie hierbei bei der Anmeldung Ihrer zu schützenden Marken und Designs bei den zuständigen deutschen oder internationalen Ämtern. Im Kollisionsfall verteidigen wir Ihre Schutzrechte.

Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht befasst sich mit dem Schutz technischer Erfindungen. Hier kommen in der Regel die naturwissenschaftlich geschulten Patentanwälte zum Zuge.

Das Wettbewerbsrecht schützt vor unlauterem Wettbewerb. Ziel des Lauterkeitsrechts ist es, einen unverfälschten Wettbewerb und ein Vorgehen hiergegen zu ermöglichen. So sind etwa die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIVO) sog. „Marktverhaltensregelungen“ im Sinne des Wettbewerbsrechts. Sie dienen der Information und Aufklärung der Verbraucher über ernährungs- und gesundheitsbezogene Aspekte der Lebensmittel und sind strikt einzuhalten.

Das Urheberrecht ist kein „echtes“ gewerbliches Schutzrecht, jedoch mit diesem eng verwandt. Für die Entstehung des Urheberrechts bedarf es einer „persönlichen geistigen Schöpfung“; es entsteht automatisch mit Schaffung des Werkes. Einer Anmeldung bei staatlichen Ämtern bedarf es nicht, so dass keine Register existieren, die über bestehende Urheberrechte Auskunft geben können.

Hohe Wichtigkeit hat in den vergangenen Jahren auch das Medien- bzw. Presserecht erfahren. Hierunter fallen etwa falsche Rezensionen auf Bewertungsportalen (Google, kununu etc.) oder Kommentare in den sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Instagram, YouTube), aber auch Presseberichterstattungen, die den Einzelnen oder das Unternehmen in seinen Persönlichkeitsrechten in empfindlicher Art und Weise treffen und schaden können. Justiziabel sind jeweils falsche oder ehrenrührige Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen in Form der „Schmähkritik“.

In welche Fallen kann ich tappen?
Das Kreieren einer Marke/eines Logos, eines Firmennamens oder Designs kann heutzutage einen immensen kreativen und wirtschaftlichen Aufwand bedeuten. Ohne eine vorherige Recherche zur Schutz- und Eintragungsfähigkeit, steigt das Risiko, Rechte Dritter zu verletzen, in ungeahnte Höhen.
Jede Produktwerbung, sei es auf dem Produkt selbst oder in der Print- und Onlinewerbung könnte wettbewerbsrechtlich unzulässig und somit von Mitbewerbern oder Verbraucherverbänden beanstandet und untersagt werden. Gefahr droht nicht nur bei falschen oder irreführenden Angaben, sondern auch bei unterlassenen Hinweisen oder unzulässiger vergleichender Werbung. Aber auch die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa Verstöße gegen das AGB- oder Telekommunikationsrecht, bringen das Wettbewerbsrecht auf den Plan („Vorsprung durch Rechtsbruch“). Die vorherige Überprüfung einer Werbekampagne kann diese Gefahren vermeiden. Gleiches gilt für die Gestaltung der Website. „Dank“ der Internettechnologie sind Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb für jedermann leicht auffindbar.

Urheberrechtsschutz genießt jedes Werk, das auf „persönlicher geistiger Schöpfung“ beruht, z. B. literarische Werke, Kunst (Filme, Fotografien, Architektur); Musik und wissenschaftliche bzw. technische Werke (Zeichnungen, Pläne). Nur der Urheber bestimmt dabei, wie seine Werke verwendet werden dürfen. Allein die Tatsache, dass etwa das Internet „voll von Bildern“ ist, bedeutet nicht, dass der Werkschöpfer seine Einwilligung zur öffentlichen Verbreitung erteilt hat. Vor jeder Veröffentlichung hat sich der Verwender daher über die Berechtigung der Verbreitung zu vergewissern. Unterlässt er dieses, irrt sich dabei oder verlässt sich auf (falsche) Angaben Dritter, so haftet er dem Urheber auf Unterlassung. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Auch hier sind Verstöße leicht auffindbar.

Insgesamt drohen im Verletzungsfall nicht nur Unterlassungsansprüche, die durch kostspielige Abmahnschreiben oder Prozesse geltend gemacht werden; der Verletzer schuldet darüber hinaus auch umfangreiche Auskünfte sowie Schadensersatz, der vor allem im Marken- Design- und Urheberrecht in der Regel im Wege einer geschuldeten Lizenz oder durch die Herausgabe des Gewinns zu ersetzen ist.

Hinweis:
Geschädigten stehen diverse Ansprüche zu, wie zum Beispiel Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. In Fällen besonderer Dringlichkeit können Unterlassungsansprüche (im Presserecht auch Gegendarstellungsansprüche) auch mittels des sog. einstweiligen Rechtsschutzes durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Zu beachten sind hierbei die strengen zeitlichen Vorgaben der Gerichte. In der Regel darf zwischen Bekanntwerden des Verstoßes, Abmahnung und Beantragung einer einstweiligen Verfügung nicht länger als vier Wochen zugewartet werden. Anderenfalls sind wir bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche zu jahrelangen Prozessen gezwungen. Also, zögern Sie nicht!

Flyer - Gewerblicher Rechtschutz ( 3,64 MB )

Unser Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die auf langjährige Erfahrungen in ihren Schwerpunktgebieten zurückgreifen können.

Auf Augenhöhe und mit einem gesunden Maß an Pragmatismus beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Wir verstehen unsere Tätigkeit als wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Wir zeigen unseren Mandanten transparent und verständlich auf, welche rechtlichen Maßnahmen zum Erfolg führen.