ERBRECHT

Sie möchten ein Testament errichten? Sie wollen lebzeitig Vermögen auf Ihre Kinder übertragen, um Steuerfreibeträge optimal zu nutzen? Sie haben Fragen zur gesetzlichen Erbfolge oder zum Pflichtteilsrecht?

Ihre Ansprechpartner:

Claudia Baier

Leonie Antonuccio

Claudia Baier

Geschäftsführerin – Rechtsanwältin – Fachanwältin für Erbrecht – zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Tel.: 040/63305-8910
Fax: 040/63305-9-8910
E-Mail: claudia.baier@adsr-recht.de

 

Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgeberatung
  • Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht
  • Umwandlungsrecht
  • Handelsrecht
  • Stiftungsrecht

 

Publikationen
  • Die Familie macht den Unterschied ( 239,47 kB )
  • Alles neu im Vormundschafts- und Betreuungsrecht? ( 201,75 kB )
  • Neues für Familiengesellschaften ( 1,38 MB )
  • Transparenzregister: Gebühren für die Eintragung ( 1.017,70 kB )
  • Transparenzregister wird erneut verschärft – Unternehmen müssen nachmelden ( 1,60 MB )
  • Sicher vererben ( 929,54 kB )
  • Familienstiftung - Das Erbe schützen ( 424,69 kB )
  • Das neue Transparenzregister ( 679,53 kB )
  • Der Elternunterhalt ( 836,01 kB )
  • Der digitale Nachlass ( 681,44 kB )
Vita:
  • Studium an der Philips Universität in Marburg von 1992 – 1997
  • Referendariat am Landgericht Hagen von 1998 – 2000
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2000
  • Rechtsanwältin in überregionaler mittelständischer Wirtschaftskanzlei von 2001 – 2015
  • Rechtsanwältin bei der ADSR seit 2015
  • Geschäftsführerin der ADSR seit 2016

 

Mitgliedschaften:

AGT Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.

Leonie Antonuccio

Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht

zurzeit in Elternzeit

Tel.: 040/63305-8936
Fax: 040/63305-9-8936
E-Mail: leonie.bardt@adsr-recht.de

 

Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Familienrecht
  • Vorsorgeberatung
  • Erbrecht und Nachfolgeberatung
  • zertifizierte Verfahrensbeiständin

 

Publikationen
  • Zufrieden geschieden ( 440,99 kB )
  • Kinder als Unternehmenserben ( 576,68 kB )
  • Vorsorgen für den Ernstfall ( 5,73 MB )
  • Faire Verhältnisse beim Unterhalt ( 289,49 kB )
Vita:
  • Studium an der Georg-August-Universität Göttingen und der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn von 2007 – 2013
  • Referendariat im OLG Bezirk Schleswig von 2013 bis 2016
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2016
  • Rechtsanwältin in Hamburger Sozietät von 2016 – 2018
  • Rechtsanwältin bei der ADSR seit 2019

 

Mitgliedschaften:
  • Hamburgischer Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Wie wird der Erbfall abgewickelt?
Neben den persönlichen Belangen stellen sich den Hinterbliebenen nach einem Todesfall auch viele rechtliche Fragen. Das gilt sowohl für diejenigen, die Erben geworden sind als auch für diejenigen, die trotz engem, verwandtschaftlichem Verhältnis von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Oft ergeben sich dabei vielfältige Probleme und Fragen. Diese reichen von der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft über Maßnahmen der Haftungsbeschränkung bis hin zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften einschließlich der Veräußerung von Nachlassimmobilien. Die ADSR unterstützt Sie bei der Feststellung der testamentarischen oder gesetzlichen Erben. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung bei der Vermeidung oder der Abwehr sowie der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Wir bereiten durch pragmatische und effiziente Lösungen die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften vor.

Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich sterbe?
Unsere erbrechtliche Beratung umfasst die Planung und Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolgeregelung. Dabei gestalten wir Ihre Nachfolge durch Testament oder Erbvertrag so für Sie, dass Streit und unnötig hohe Steuerbelastungen vermieden werden. Lebzeitige Übertragungen von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge flankieren die vorausschauend geplante Nachfolgegestaltung und können helfen Pflichtteilsrisiken zu minimieren.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine letztwillige Verfügung richtig umgesetzt wird und meine Abkömmlinge das ererbte Vermögen schonen?
Rechtsunerfahrene Personen, minderjährige oder im Ausland lebende Erben sind mit einer Nachlassabwicklung häufig überfordert. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist ein geeignetes Instrument, um die Erfüllung von den im Testament enthaltenen Auflagen und Wünschen des Erblassers sicherzustellen. Insbesondere bei einem hohen Nachlassvermögen, bei jungen Erben, einer umfangreichen Teilungsanordnung und natürlich bei Auflagen dient die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dazu, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und damit dafür zu sorgen, dass der letzte Wille des Erblassers auch richtig umgesetzt wird. Durch eine Testamentsvollstreckung kann der Erbe auch vor dem Zugriff seiner eigenen Gläubiger geschützt werden. Die zertifizierten Testamentsvollstrecker der ADSR wickeln Ihren Nachlass fachkundig und reibungslos ab und übertragen Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen auf die nächste Generation.

Unser Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die auf langjährige Erfahrungen in ihren Schwerpunktgebieten zurückgreifen können.

Auf Augenhöhe und mit einem gesunden Maß an Pragmatismus beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Wir verstehen unsere Tätigkeit als wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Wir zeigen unseren Mandanten transparent und verständlich auf, welche rechtlichen Maßnahmen zum Erfolg führen.