Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum unternehmerischen Erfolg.
Durch erfahrene Beratung im Gesellschaftsrecht finden wir praxisnahe Lösungen, die es dem Unternehmen ermöglichen, sich nachhaltig zu entwickeln.
Claudia Baier
Geschäftsführerin – Rechtsanwältin – Fachanwältin für Erbrecht – zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Tel.: 040/63305-8910
Fax: 040/63305-9-8910
E-Mail: claudia.baier@adsr-recht.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgeberatung
- Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Gesellschaftsrecht
- Umwandlungsrecht
- Handelsrecht
- Stiftungsrecht
Publikationen
Vita:
- Studium an der Philips Universität in Marburg von 1992 – 1997
- Referendariat am Landgericht Hagen von 1998 – 2000
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2000
- Rechtsanwältin in überregionaler mittelständischer Wirtschaftskanzlei von 2001 – 2015
- Rechtsanwältin bei der ADSR seit 2015
- Geschäftsführerin der ADSR seit 2016
Mitgliedschaften:
AGT Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Dr. Robert Boels
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 040/63305 – 8939
Fax: 040/63305-9-8939
E-Mail: robert.boels@adsr-recht.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Umwandlungsrecht
- Unternehmensnachfolge
Vita:
- Studium an der Universität Hamburg von 1998 – 2003
- Promotion an der Universität Hamburg bis 2008
- Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg bis 2010
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2010
- Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht von 2010 – 2012
- Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht von 2012 – 2018
- Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht seit 2018
- Rechtsanwalt bei der ADSR seit 2024
Suchen Sie eine Rechtsform, die Ihnen größtmögliche Handlungsfreiheit bei gleichzeitiger Haftungsabschirmung bietet?
Wer ein Unternehmen gründen will, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der richtigen Rechtsform. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept, welches Ihre Anforderungen an die Haftung, die Flexibilität, den möglichen Kreis der Gesellschafter, Abfindungsfragen, den Gründungsaufwand, die Publizitätspflichten und natürlich die steuerliche Komponente berücksichtigt.
Sowohl die Neugründung eines Unternehmens als auch die Einbringung eines bestehenden Unternehmens in eine andere Gesellschaft stellt Sie vor große Herausforderungen.
Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie im Gründungs- und Umwandlungsprozess durch die Erstellung der notwendigen Gesellschaftsverträge und die Vorbereitung der Notartermine. Durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht werden Sie zeitgleich durch neue Arbeitsverträge oder die richtige Information Ihrer Mitarbeiter für den geplanten Betriebsübergang unterstützt.
Steht ein Gesellschafterwechsel durch eine geplante Unternehmensnachfolge oder Streit zwischen den Gesellschaftern an?
Wir beraten Sie im Hinblick auf die Abfindungsklauseln, die mögliche Einziehung von Gesellschaftsanteilen, die Anfechtung von Beschlüssen und die notwendigen Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge. Gerade durch den Wechsel im Gesellschafterbestand kann eine Umstrukturierung oder Umwandlung Ihres Unternehmens sinnvoll sein. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Beteiligung von Familienangehörigen, die schrittweise an das Unternehmen herangeführt werden sollen.
Erfülle ich als Unternehmer alle rechtlichen Verpflichtungen?
Hier bestehen im Geflecht aus Rechts- und Steuerfragen, Sorgfaltspflichten und Terminvorschriften äußerst komplexe Wechselwirkungen, die wir gern für Sie transparent machen. Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen Gesellschafterversammlungen vor und beraten Sie im Hinblick auf alle weiteren notwendigen Verpflichtungen wie z.B. melde- oder Registrierungspflichten. Durch die Verknüpfung von rechtlicher Beratung mit steuerlichen Aspekten sind Effizienz und maximale Sicherheit gewährleistet