Unser vorrangiges Ziel ist es, Ihr Unternehmen durch wirtschaftlich geprägte Rechtsberatung zum Erfolg zu führen. Wir sind für Sie da. Nicht nur als Anwälte, sondern als Unternehmer für Unternehmen.
Claudia Baier
Geschäftsführerin – Rechtsanwältin – Fachanwältin für Erbrecht – zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Tel.: 040/63305-8910
Fax: 040/63305-9-8910
E-Mail: claudia.baier@adsr-recht.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgeberatung
- Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Gesellschaftsrecht
- Umwandlungsrecht
- Handelsrecht
- Stiftungsrecht
Publikationen
Vita:
- Studium an der Philips Universität in Marburg von 1992 – 1997
- Referendariat am Landgericht Hagen von 1998 – 2000
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2000
- Rechtsanwältin in überregionaler mittelständischer Wirtschaftskanzlei von 2001 – 2015
- Rechtsanwältin bei der ADSR seit 2015
- Geschäftsführerin der ADSR seit 2016
Mitgliedschaften:
AGT Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Andreas Albrecht, LL.M., E.A.L.T., Brüssel
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Steuerrecht
Tel.: 040/63305 – 8939
Fax: 040/63305-9-8910
E-Mail: andreas.albrecht@adsr-recht.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Unternehmensnachfolge
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht
- Umwandlungsrecht, Umwandlungssteuerrecht
- Handelsrecht
- Stiftungsrecht
- Vorsorgeberatung
- Testamentsgestaltung
Publikationen:
Vita:
- Ausbildung zum Bankkaufmann, BfG Bank AG, Hamburg, 1991 – 1993
- Studium an der Universität Hamburg, 1993 – 1998
- Masterstudiengang an der European Academy of Legal Theory, Brüssel, 1998 – 1999
- Referendariat am Landgericht Kiel von 2000 – 2002
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2003
- Rechtsanwalt in überregionaler mittelständischer Wirtschaftskanzlei von 2003 – 2011
- Rechtsanwalt in überregionaler mittelständischer Wirtschafts- , Steuerberater- und
- Wirtschaftsprüferkanzlei von 2011 – 2018
- Justiziar in einem Hamburgischen Notariat 2018 – 2019
- Rechtsanwalt bei der ADSR seit 2020
Bin ich ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes und muss ich mich im Handelsregister eintragen lassen?
Nach der Definition in § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gilt als Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe liegt vor, wenn der Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Für den Kaufmann besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister. Ausgenommen sind hier lediglich Kleingewerbebetreibende und Freiberufler.
Unter welchem Namen muss ich mich im Handelsregister eintragen lassen?
Der Name (Firma) eines Unternehmens ist zugleich sein Aushängeschild. Unter diesem Namen führt der Kaufmann seine Geschäfte, unterschreibt Verträge und kann klagen oder verklagt werden. Durch den Eintrag im Handelsregister erhält der Firmenname einen Schutz gegenüber ähnlich lautenden Firmennamen. Die fachkundigen Berater der ADSR beraten Sie bei der Wahl Ihres Firmennamens im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderungen, die an einen solchen Firmennamen gestellt werden.
Hinweis: Leider nützen in der Vergangenheit diverse unseriöse Adressverlage die bekannt gemachten Informationen aus und verschicken „Informationen” oder „Aufforderungen” zur Eintragung in Unternehmensverzeichnisse, Branchenregister, Gewerbedateien oder ähnliches. Lassen Sie Rechnungen, die Sie nach Ihrer Handelsregistereintragung erhalten, in Zweifelsfällen von den Beratern der ADSR prüfen.
Profitieren Sie von unseren Kompetenzen im Handelsrecht!
Wir beraten unsere Mandanten bei Handels-, Vertriebs- und Lieferverträgen. Unsere Tätigkeit umfasst dabei neben der Prüfung auch die Verhandlung solcher Verträge. Ferner vertreten wir unsere Mandanten auch bezüglich möglicher Ausgleichs- und Provisionsansprüche. Vor allem im Vertriebsrecht und Franchiserecht ist eine sachkundige Beratung unerlässlich, denn nur so können Dienstleistungen und/oder Produkte rechtssicher verwertet und vertrieben werden.