Stiftungsrecht

Stiftungen ermöglichen dem Stifter einen von ihm bestimmten Zweck über sein eigenes Wirken und Leben hinaus dauerhaft zu verwirklichen. Vom Fehlen eines geeigneten Nachfolgers, über die dauerhafte Sicherung des Unternehmens bis hin zur Förderung des Gemeinwohls reichen die Gründe für eine Stiftungslösung.

Ihre Ansprechpartner:

Claudia Baier

Claudia Baier

Geschäftsführerin – Rechtsanwältin – Fachanwältin für Erbrecht – zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Tel.: 040/63305-8910
Fax: 040/63305-9-8910
E-Mail: claudia.baier@adsr-recht.de

 

Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgeberatung
  • Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht
  • Umwandlungsrecht
  • Handelsrecht
  • Stiftungsrecht

 

Publikationen
  • Die Familie macht den Unterschied ( 239,47 kB )
  • Alles neu im Vormundschafts- und Betreuungsrecht? ( 201,75 kB )
  • Neues für Familiengesellschaften ( 1,38 MB )
  • Transparenzregister: Gebühren für die Eintragung ( 1.017,70 kB )
  • Transparenzregister wird erneut verschärft – Unternehmen müssen nachmelden ( 1,60 MB )
  • Sicher vererben ( 929,54 kB )
  • Familienstiftung - Das Erbe schützen ( 424,69 kB )
  • Das neue Transparenzregister ( 679,53 kB )
  • Der Elternunterhalt ( 836,01 kB )
  • Der digitale Nachlass ( 681,44 kB )
Vita:
  • Studium an der Philips Universität in Marburg von 1992 – 1997
  • Referendariat am Landgericht Hagen von 1998 – 2000
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2000
  • Rechtsanwältin in überregionaler mittelständischer Wirtschaftskanzlei von 2001 – 2015
  • Rechtsanwältin bei der ADSR seit 2015
  • Geschäftsführerin der ADSR seit 2016

 

Mitgliedschaften:

AGT Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.

Motive für die Stiftungsgründung
Während ein vom Erblasser angeordneter Aufschub der Auseinandersetzung zeitlich befristet ist und auch eine Testamentsvollstreckung nicht über mehr als 1-2 Generationen funktioniert, kann mit einer Stiftung das Vermögen wirkungsvoll und auf Dauer zum Wohle der Erben zusammen gehalten werden. Die gemeinnützige Stiftung selbst ist – sofern kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt – von allen Steuern befreit, es fällt insbesondere keine Erbschaftsteuer an, und das steuerfrei in der Stiftung erzielte Einkommen darf sogar noch zu einem Drittel zum Unterhalt des Stifters und seiner Familie eingesetzt werden

Der Paragraphendschungel
Das Stiftungsrecht existiert in Deutschland gleich in 17-facher Ausfertigung: Neben den stiftungsrechtlichen Regelungen in den §§ 80 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch, die in ganz Deutschland gelten, ist das Stiftungsrecht nämlich auch landesrechtlich kodifiziert. Jedes der 16 Bundesländer hat somit sein eigenes Stiftungsgesetz. Welches Stiftungsrecht im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt vom Sitz der jeweiligen Stiftung ab. Wir leiten Sie gekonnt durch den Gründungsprozess Ihrer Stiftung und selbstverständlich auch darüberhinaus.

Unser Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die auf langjährige Erfahrungen in ihren Schwerpunktgebieten zurückgreifen können.

Auf Augenhöhe und mit einem gesunden Maß an Pragmatismus beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Wir verstehen unsere Tätigkeit als wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Wir zeigen unseren Mandanten transparent und verständlich auf, welche rechtlichen Maßnahmen zum Erfolg führen.