Stiftungen ermöglichen dem Stifter einen von ihm bestimmten Zweck über sein eigenes Wirken und Leben hinaus dauerhaft zu verwirklichen. Vom Fehlen eines geeigneten Nachfolgers, über die dauerhafte Sicherung des Unternehmens bis hin zur Förderung des Gemeinwohls reichen die Gründe für eine Stiftungslösung.
Ihre Ansprechpartner:
Claudia Baier
Geschäftsführerin – Rechtsanwältin – Fachanwältin für Erbrecht – zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Tel.: 040/63305-8910
Fax: 040/63305-9-8910
E-Mail: claudia.baier@adsr-recht.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgeberatung
- Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Gesellschaftsrecht
- Umwandlungsrecht
- Handelsrecht
- Stiftungsrecht
Publikationen
Vita:
- Studium an der Philips Universität in Marburg von 1992 – 1997
- Referendariat am Landgericht Hagen von 1998 – 2000
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2000
- Rechtsanwältin in überregionaler mittelständischer Wirtschaftskanzlei von 2001 – 2015
- Rechtsanwältin bei der ADSR seit 2015
- Geschäftsführerin der ADSR seit 2016
Mitgliedschaften:
AGT Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Motive für die Stiftungsgründung
Während ein vom Erblasser angeordneter Aufschub der Auseinandersetzung zeitlich befristet ist und auch eine Testamentsvollstreckung nicht über mehr als 1-2 Generationen funktioniert, kann mit einer Stiftung das Vermögen wirkungsvoll und auf Dauer zum Wohle der Erben zusammen gehalten werden. Die gemeinnützige Stiftung selbst ist – sofern kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt – von allen Steuern befreit, es fällt insbesondere keine Erbschaftsteuer an, und das steuerfrei in der Stiftung erzielte Einkommen darf sogar noch zu einem Drittel zum Unterhalt des Stifters und seiner Familie eingesetzt werden
Der Paragraphendschungel
Das Stiftungsrecht existiert in Deutschland gleich in 17-facher Ausfertigung: Neben den stiftungsrechtlichen Regelungen in den §§ 80 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch, die in ganz Deutschland gelten, ist das Stiftungsrecht nämlich auch landesrechtlich kodifiziert. Jedes der 16 Bundesländer hat somit sein eigenes Stiftungsgesetz. Welches Stiftungsrecht im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt vom Sitz der jeweiligen Stiftung ab. Wir leiten Sie gekonnt durch den Gründungsprozess Ihrer Stiftung und selbstverständlich auch darüberhinaus.