Richtig vorsorgen, selbstbestimmt leben!
Wie sichern Sie sich, Ihre Familie und Ihr Unternehmen ab?
Ihre Ansprechpartner:
Claudia Baier
Geschäftsführerin – Rechtsanwältin – Fachanwältin für Erbrecht – zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Tel.: 040/63305-8910
Fax: 040/63305-9-8910
E-Mail: claudia.baier@adsr-recht.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgeberatung
- Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Gesellschaftsrecht
- Umwandlungsrecht
- Handelsrecht
- Stiftungsrecht
Publikationen
Vita:
- Studium an der Philips Universität in Marburg von 1992 – 1997
- Referendariat am Landgericht Hagen von 1998 – 2000
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2000
- Rechtsanwältin in überregionaler mittelständischer Wirtschaftskanzlei von 2001 – 2015
- Rechtsanwältin bei der ADSR seit 2015
- Geschäftsführerin der ADSR seit 2016
Mitgliedschaften:
AGT Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Wer darf im Notfall für Sie Entscheidungen treffen?
Legen Sie mit einer General- und Vorsorgevollmacht fest, wer in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können. Sorgen Sie durch maßgeschneiderte betriebliche Handlungsvollmachten für den Fortbestand Ihres Unternehmens im Krisenfall.
In guten wie in schlechten Zeiten?
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Zugewinnausgleichsansprüchen und Liquiditätsengpässen im Scheidungsfall. Treffen Sie vor oder nach der Eheschließung vertragliche Regelungen für diesen Fall und sorgen Sie für Klarheit beim Güterstand, dem Versorgungsausgleich und dem nachehelichen Unterhalt.
Beschäftigen Sie sich mit diesen emotionalen Fragen bevor es zu spät ist. Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen. Unsere Fachanwälte sorgen dafür, dass Sie beruhigt in die Zukunft schauen können.
Wenn Eltern sterben – die Sorgerechtsverfügung:
Etwa 1000 Kinder werden jedes Jahr zu Vollweisen. Vorgesorgt haben die wenigsten Eltern. Ein Szenario, dass sich niemand gerne vorstellen möchte – umso wichtiger ist es, für den Fall der Fälle zu regeln, was mit den noch minderjährigen Kindern geschieht. Sorgeberechtigte Eltern können für diesen Fall Vorsorge treffen und angelehnt an die Formvorschriften einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) einen Vormund bestimmen oder bestimmte Personen von der Sorgeberechtigung ausschließen. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Sorgerechtserklärung.