Am Dienstag hatten mein Kollege @Moritz Siewering und ich die Gelegenheit, für die ADSR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Rahmen der Zweigniederlassungsleiter-Tagung der @ADS Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH Impulsvorträge zu halten.
Im Fokus stand die Holdingstruktur als unternehmerisches Gestaltungsinstrument. Sie kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten: Gewinne aus Tochtergesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen nahezu steuerfrei in die Holding fließen und dort zum Vermögensaufbau oder für Reinvestitionen genutzt werden. Gleichzeitig darf der zusätzliche Verwaltungsaufwand nicht unterschätzt werden.
Als Fachanwältin für #Erbrecht durfte ich außerdem ein Thema beleuchten, das in der Beratungspraxis regelmäßig für Überraschungen sorgt: Im internationalen Erbrecht entscheiden nämlich häufig zwei Details über das Erbe oder etwaige Pflichtteilsansprüche: die Staatsangehörigkeit und der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.
Eine sorgfältige Bestandsaufnahme zu Beginn – insbesondere zu Staatsangehörigkeiten, Wohnsitz und Vermögensstandorten – ist daher kein Formalismus, sondern die Grundlage fundierter Nachfolgeplanung.
Vielen Dank für die Einladung, den fachlichen Austausch und die inspirierenden Gespräche!
Sie haben Fragen zu #Holdingstrukturen, #Nachfolgeplanung oder #Erbrecht? Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
Claudia Baier