Das Transparenzregister wird erneut verschärft: Unternehmen müssen nachmelden

Das Transparenzregister wird erneut verschärft: Unternehmen müssen nachmelden

Das Transparenzregister wird erneut verschärft: Unternehmen müssen nachmelden 1920 1126 ADSR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Am 1. August 2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes und die damit verbundene Vernetzung der Transparenzregister sämtlicher EU-Staaten wird das deutsche Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Transparenz-Vollregister.

Die sogenannte Mitteilungsfiktion entfällt. Damit sind nun alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet und zwar unabhängig davon, ob sich die erforderlichen Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ergeben. Hier gilt also künftig die aktive Mitteilungspflicht.

Die ADSR unterstützt Sie gerne bei Ihren Meldepflichten zum Transparenzregister und klärt mit Ihnen alle wichtigen Fragen hierzu.

Unser Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die auf langjährige Erfahrungen in ihren Schwerpunktgebieten zurückgreifen können.

Auf Augenhöhe und mit einem gesunden Maß an Pragmatismus beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Wir verstehen unsere Tätigkeit als wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Wir zeigen unseren Mandanten transparent und verständlich auf, welche rechtlichen Maßnahmen zum Erfolg führen.