Am 1. August 2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes und die damit verbundene Vernetzung der Transparenzregister sämtlicher EU-Staaten wird das deutsche Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Transparenz-Vollregister.
Die sogenannte Mitteilungsfiktion entfällt. Damit sind nun alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet und zwar unabhängig davon, ob sich die erforderlichen Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ergeben. Hier gilt also künftig die aktive Mitteilungspflicht.
Die ADSR unterstützt Sie gerne bei Ihren Meldepflichten zum Transparenzregister und klärt mit Ihnen alle wichtigen Fragen hierzu.