In der Entscheidung „Digitales Erbe“ hatte der Bundesgerichtshof unter dem 27.08.2020 (III ZR 173/17) festgestellt, dass den Erben Zugang zu dem Nutzerkonto des Erblassers zu gewähren ist. Facebook überließ den Eltern als Erben nur PDF-Dateien auf einem USB Stick, anstelle den Erben Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter zu gewähren. Nun stellte der Bundesgerichtshof klar, dass den Erben Zugang zu dem Benutzerkonto zu gewähren ist (mit Ausnahme einer aktiven Nutzung), wie der verstorbenen Tochter zuvor selbst.