Elternunterhalt – Bundestag beschließt Entlastung für Angehörige bei Pflegekosten

Elternunterhalt – Bundestag beschließt Entlastung für Angehörige bei Pflegekosten

Elternunterhalt – Bundestag beschließt Entlastung für Angehörige bei Pflegekosten 1920 1126 ADSR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet.

Können Pflegebedürftige, für Ihre Pflegekosten, zum Beispiel für einen Heimplatz, nicht allein aufkommen, hilft das Sozialamt und übernimmt nötige Kosten. Im Rahmen des sogenannten „Unterhaltsrückgriffs“, wird die Behörde aber versuchen, sich zumindest einen Teil des Geldes von den Kindern der Pflegebedürftigen Person zurückzuholen.

Was ändert sich ab Januar 2020?

Bisher mussten sich Kinder an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligen, wenn sie als Alleinstehende mehr als 21.600 Euro netto im Jahr verdienen. Jetzt steigt die Einkommensgrenze auf 100.000 Euro brutto. Gleiches gilt für die Eltern erwachsener Kindern, die etwa wegen einer Behinderung pflegebedürftig sind.

Was zählt zum Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen, zuzüglich eventuelle weitere Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen, abzüglich Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc.

Bei Selbständigen zählt der Jahresgewinn, also Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

Für wen gilt die Einkommensgrenze?

Der Freibetrag von 100.000 Euro gilt immer pro Unterhaltspflichtigen, also pro Tochter oder Sohn. Das Einkommen der Ehepartner der unterhaltspflichtigen Kinder wird nicht mit eingerechnet. Es gilt die Vermutungsregel, das heißt, das Sozialamt geht erst einmal davon aus, dass das Einkommen der Unterhaltspflichtigen Person 100.000 Euro nicht überschreitet. Wenn es begründete Zweifel daran hat, können jedoch Einkommensnachweise verlangt werden.

Wer trägt also die Pflegekosten?

Die Kosten werden letztlich von den Kommunen als Träger der Sozialhilfe getragen. Die Mehrkosten für Städte und Gemeinden werden auf 300 – 500 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Die Länder haben deshalb gefordert, dass der Bund die Zusatzkosten ausgleicht.

Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.

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