Beschluss vom 14.11.2018, Az.: XII ZB 107/18
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall eines jahrelangen Streits um eine Patientenverfügung entschieden, dass eine im Wachkoma liegende Frau sterben darf. Die Karlsruher Richter wiesen eine Beschwerde ihres Mannes gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Landshut in letzter Instanz ab (Az. XII ZB 604/15). Damit setzte sich der Sohn der Frau durch: Er vertrat die Position, dass seine Mutter ein Ende der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gewollt hätte. Die Frau hatte in einer Patientenverfügung niedergeschrieben „dass keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ergriffen werden sollen im Falle, dass keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht“. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass das Dokument konkret genug sei, um ihm Folge leisten zu müssen.