FG Hamburg 2. Senat, Urteil vom 11.10.2018, 2 K 116/18
Die Anschaffung eines Lamborghini Aventador berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, weil sie als Repräsentationsaufwand dem Abzugsverbot des § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG unterfällt. Der Unterhalt eines derartigen Fahrzeugs dient ähnlichen Zwecken wie Aufwendungen für Jagden, Segel- oder Motorjachten, weil er seiner Art nach geeignet ist, unangemessenen Repräsentationsaufwand darzustellen.