LG Hamburg 8. Zivilkammer, Urteil vom 13.04.2018, 308 O 507/16
In dem Verfahren hat das Landgericht Hamburg die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt.
Der Kläger erwarb einen VW Golf. Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, entschloss sich der Kläger gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Dieser Klage gab das Landgericht nunmehr statt. Die Volkswagen AG hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil sie keine Tatsachen offengelegt hat, wer für die Manipulation verantwortlich ist. Deshalb schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz. Nach dem Urteil kann dieser alle Schäden geltend machen, die ihm entstanden sind. Er kann insbesondere die Rücknahme des Fahrzeugs verlangen. Auch alle weiteren Schäden sind nach dem Urteil zu ersetzen.