Die Abgeordneten des Bundestags lehnen die sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“ bei der Organspende ab und stimmen für die „Zustimmungslösung“.
Im Grundsatz bleibt es damit bei dem alten Prinzip, wonach Organe und Gewebe nur entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die Angehörigen in die Entnahme einwilligen.
Zusätzlich sollen die Bürger von nun an aber bei mehreren Gelegenheiten gefragt werden, ob Spendebereitschaft besteht. So etwa beim Behördengang oder dem Arztbesuch. Auf diese Weise hofft man, dass sich mehr Bürger für die aktive Zustimmung zur Organspende entscheiden.
Zur Dokumentierung einer erfolgen Zustimmung soll zudem ein Online-Register, geführt vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, bereitgestellt werden.
Das Gesetz tritt zwei Jahre nach der Verkündung in Kraft – also Anfang 2022.