Das Transparenzregister wird erneut verschärft: Unternehmen müssen nachmelden
Am 1. August 2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes und die damit verbundene Vernetzung der Transparenzregister sämtlicher EU-Staaten wird das deutsche Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Transparenz-Vollregister.
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